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ONLINE-KATALOG

AUKTION 55 24. März 2018
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1310   Alfred Reichel "Hygieia". 1908.

Alfred Reichel 1856 Gnadenfeld – 1928 Berlin

Alabaster. Seitlich auf dem Sockel signiert "A. Reichel" und datiert. Auf einem vorder- und rückseitig gerundeten Sockel stehende weibliche Figur im Kontrapost mit Schlange und Schale in der rechten, Tuch in der linken Hand.

Wohl identisch mit der bei Brigitte Hüfler erwähnten Figur, vgl. dies.: Kurzbiographien Berliner Künstler, S. 538. Erschienen in: Ethos und Pathos. Die Berliner Bildhauerschule 1786-1914. Berlin 1990.

Hygieia gilt in der griechischen Mythologie als eine
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H. 72 cm, B. 30 cm.

Schätzpreis
1.500 €

1312   Antoine Bofill, Jüngling in historischem Gewand mit Fanfare. 1. Viertel 20. Jh.

Antoine Bofill um 1894 Barcelona – vor 1953

Bronze, gegossen und partiell brüniert, Hände und Kopf aus Elfenbein, geschnitzt. Fanfare und Sockel schraubmontiert. Gegossen signiert "Bofill" auf dem naturalistischen Sockel an der Seite re. sowie gepunzt bezeichnet "E.V." und nummeriert "1294" verso.

Die Manier des Chryselephantin als Kombination metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe in der Bildhauerei kam insbesondere seit dem frühen 19. Jahrhundert von den französischen Zentren der Elfenbeinschnitzerei ausgehend in
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H. 34 cm.

Schätzpreis
2.200 €

1319   Stefan Plenkers, Narrenmaske. Ende 1970er/ Anfang 1980er Jahre.

Stefan Plenkers 1945 Ebern/Bamberg – lebt in Dresden

Weißblech, geprägt und partiell farbig gefasst. Auf eine Klappkarte montiert und mit einem Neujahrsgruß von Adina und Stefan Plenkers versehen.

Oberfläche leicht kratzspurig, leicht verwölbt.

14,4 x 10,9 cm, Karte 17 x 11,5 cm.

Schätzpreis
300 €

* Zzgl. Folgerechtsabgabe 2.00 %.

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Die im Katalog ausgewiesenen Preise sind Schätzpreise. Die Mehrheit der Artikel ist differenzbesteuert, auf den Zuschlagspreis wird damit keine Mehrwertsteuer erhoben.

* Artikel von Künstlern, für die durch die VG Bildkunst eine Folgerechtsabgabe erhoben wird, sind durch den Zusatz "zzgl. Folgerechts-Anteil 2,5%" gekennzeichnet. (Versteigerungsbedingungen Punkt 7.4.)